Dokumente
Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
23.08.2018
Entscheidungen
5. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2018:010818B5STR317.18.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
5 StR 317/18
vom
1. August 2018
in der Strafsache
gegen
wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 1. August 2018 gemäß 349 Abs. 2
und 4 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Chemnitz vom 22. März 2018 wird mit der Maßgabe ...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.08.2018
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